Der Artikel 50 des EU-Vertrags und die Vorgaben zum Brexit

29.03.2017 05:51

London (dpa) - Die Briten haben sich vor neun Monaten in einer
historischen Abstimmung für die Trennung von der Europäischen Union
(Brexit) entschieden. In Artikel 50 des EU-Vertrags ist geregelt, wie
das Scheidungsverfahren abläuft.

Sobald London den Europäischen Rat offiziell vom Austrittswunsch
Großbritanniens unterrichtet hat, können die Verhandlungen bald
beginnen. Zwei Jahre später muss der Prozess abgeschlossen sein. Die
Frist kann verlängert werden - die Hürden dafür sind aber sehr hoch.


Die Europäische Union begibt sich mit dem britischen Austritt auf
unbekanntes Terrain. Denn der Artikel 50 gibt zwar den Rahmen der
Verhandlungen vor, regelt aber nicht alle Einzelheiten.

Für die EU wird Michel Barnier am Verhandlungstisch sitzen. Der
Franzose hat sich als Bankenregulierer in der EU-Kommission einen
Namen gemacht. Er diente auch als Minister in mehreren konservativen
französischen Regierungen. Zu den Hauptakteuren auf britischer Seite
zählen Brexit-Minister David Davis und der EU-Botschafter Tim Barrow.

Das Austrittsabkommen muss am Ende mit einer qualifizierten Mehrheit
der verbleibenden 27 Mitgliedstaaten beschlossen werden - von
mindestens 55 Prozent der Länder, die 65 Prozent der Bevölkerung
repräsentieren müssen. Auch das EU-Parlament muss zustimmen.

Wenn kein Abkommen zustande kommt und keine Fristverlängerung gewährt
wird, würde Großbritannien zwei Jahre nach dem Einreichen des
Austrittsgesuchs ungeregelt aus der EU ausscheiden.