Haltung der EU zur Todesstrafe

Wie steht die Europäische Union zur Todesstrafe

Die Europäische Union vertritt eine klare und eindeutige Position gegenüber der Todesstrafe. Die Abschaffung der Todesstrafe ist ein zentrales Ziel der Menschenrechtspolitik der EU und eine Voraussetzung für den Beitritt zur Union. Alle EU-Staaten haben die Todesstrafe abgeschafft.

Die EU spielt eine führende Rolle bei der Bekämpfung der Todesstrafe und ist weltweit der größte Geldgeber für Maßnahmen in diesem Bereich. Dieses Engagement kommt bereits in den Leitlinien der EU zur Todesstrafe zum Ausdruck, den allerersten Menschenrechtsleitlinien, die der Rat 1998 erlassen hat.

Die Europäische Union engagiert sich auf verschiedene Arten:

  • Der Handel mit Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zur Folter verwendet werden können, ist verboten.
  • Die EU unterstützt Organisationen, die in Ländern, die an der Todesstrafe festhalten, die Lage beobachten und dokumentieren.
  • Im Rahmen der Vereinten Nationen setzt sich die EU für alle Aktionen ein, die der Abschaffung der Todesstrafe dienen.
  • In einer 2015 verabschiedeten Entschließung verurteilt das Europäische Parlament, „dass die Todesstrafe zwecks Unterdrückung der Opposition oder wegen der religiösen Überzeugung, Homosexualität oder Ehebruch“ verhängt wird.

Das einzige Land in Europa, in dem noch Hinrichtungen durchgeführt werden, ist Belarus. In Russland gilt ein Moratorium.